Urteil Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag wird erhöht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein einzelnes Bundesland nicht die Gebührenerhöhung blockieren kann. Damit ist der Weg frei für eine notwendige und angemessene Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Die Deutsche Welle ist als einzige Anstalt des ARD-Verbundes nicht von der Entscheidung betroffen, weil sie nicht von Rundfunkgebühren, sondern von Steuergeldern finanziert wird.
Bereits zu Beginn 2021 sollten die Gebühren auf 18,36 € ansteigen, nachdem die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen entsprechenden Mehrbedarf ermittelt hatte. Es war die erste Erhöhung seit 2009. Mit ihr sollte eine Finanzierungslücke von 1,5 Milliarden € ausgeglichen werden. Rundfunkgebühren sind die Haupteinnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender mit Ausnahme der Deutschen Welle.
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt hatte auf Druck seiner Partei, der CDU, die Abstimmung im Landtag zurückgezogen und damit die Erhöhung blockiert. Die Sender sahen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt und klagten in Karlsruhe.
In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" erfolgen müsse. Die Länder hätten sicherzustellen, dass die Sendeanstalten bedarfsgerecht finanziert werden.Das Risiko einer Einflussnahme auf Programmauftrag und -gestaltung müsse ausgeschlossen werden, so die Richter.
In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen einerseits, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken. Der Gesetzgeber sei dafür verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sei. "Erfüllt ein Land seine Mitgewährungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfeiheit."
Senderverband ver.di DW, 5.8.2021