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Drum prüfe wer sich ewig bindet...

Drum prüfe wer sich ewig bindet...

Überstrapaziert wird dieser Satz von der Deutschen Welle, wenn es um die Einstellung von Mitarbeitenden geht. Nach der gesetzlichen Regelung in § 622 Abs.3 BGB beträgt die Probezeit bekanntermaßen maximal sechs Monate. Bei der Deutschen Welle werden daraus in der Regel viele Jahre. Eingestellt wird fast ausschließlich befristet, es folgen allenfalls Fristverlängerungen, bis nach vielen Jahren endlich eine Entfristung erfolgt. Vorgeschoben werden meist Begründungen wie ein "vorübergehender Bedarf der Arbeitsleistung". Unbefristete Stelle werden von der Deutschen Welle hingegen so gut wie nicht angeboten. 

Befristung führt wie der übermäßige Einsatz von freier Mitarbeit dazu, dass unternehmerische Risiken auf Arbeitnehmer*innen verschoben werden. Sie sind die Leidtragenden und bekommen das spätestens dann zu spüren, wenn sie eine sichere Einnahmequelle nachweisen müssen, z.B. um eine Wohnung zu mieten oder einen Kredit aufzunehmen.

Die Deutsche Welle konnte sich bisher auf einen veralteten Tarifvertrag berufen. Diesen "Tarifvertrag über befristete Arbeitsverhältnisse bei der Deutschen Welle" haben die drei Gewerkschaften ver.di, DJV und VRFF nun auf Initiative von ver.di zum Jahresende 2021 gekündigt. Sie haben damit einen ersten Schritt getan, um die von ihnen seit langem kritisierte Praxis zu ändern.

 

Senderverband ver.di DW, 7.9.2021