Im Film- und Medienbereich sind prekäre Arbeitsverhältnisse gang und gäbe. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde die Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten zur Serienreife gebracht. Trotz anders lautender Bekenntnisse in Tarifverträgen ist freie Mitarbeit dort - auch wo sie rechtlich fragwürdig ist - seit langem zu einer tragenden Säule geworden. Ganz vorn dabei: der staatliche Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland.
von Klaus Barm
Der Einsatz freier Mitarbeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist seit Jahrzehnten ein Politikum und bewegt sich zwischen Konjunktur und Kritik. Seit Anbeginn beschäftigten die Anstalten freie Mitarbeiter/innen. Das war bald ein kostensparendes Unterfangen, denn während die Honorare der Freien bis 1970 stagnierten, bewegten sich Löhne und Sozialleistungen für Festangestellte nach oben. Durch eine Welle erfolgreicher Statusklagen anfangs der 70er Jahre wurden die Sender zu Festanstellungen und Aufstockung von Planstellen gezwungen. Es folgte mit dem Paragrafen 12A des Tarifvertragsgesetzes 1974 die rechtliche Grundlage, für "arbeitnehmerähnliche" freie Mitarbeiter/innen Tarifverträge abzuschließen, die einen gewissen sozialen Schutz bieten. Durch die "12A - Tarifverträge" kommen Freie in den Genuss sozialer Regelungen, die denen fester Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zum Teil ähneln, finanziell allerdings meist geringer ausfallen. Urlaubsentgelt, Krankengeldzuschuss, Schwangerschaftsgeld und Kinderbetreuungszuschuss finden sich ebenso darunter wie Übergangsgelder bei Beendigung. Letztere sollen aufgrund des Kostenfaktors die Bereitschaft der Sender zur Kündigung dämpfen und wirken in begrenztem Rahmen als Pfand, denn einen Kündigungsschutz als solchen gibt es meist nicht.
Aber all das konnte den Ansturm an Klagen zunächst nicht stoppen. Aus juristischem Zwang heraus mussten weitere Planstellen geschaffen werden. Die Sender kamen in die Klemme, aber auch die verbleibenden Freien.
1982 erging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bis heute prägend ist. Es rückt freie Mitarbeit in den Rundfunkanstalten ins Spannungsfeld zwischen grundgesetzlich garantierter Rundfunkfreiheit und dem deutschen Arbeitsrecht. In dem Urteil wurde den Arbeitsgerichten aufgetragen, bei Statusklagen auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis die im Grundgesetz Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 garantierte Rundfunkfreiheit zu berücksichtigen. Die Gestaltungsfreiheit des Rundfunks erstrecke sich auch auf Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen, die bei der Gestaltung der Programme mitwirkten. Ausdrücklich schließt das Urteil jede Bezugnahme auf nicht programmgestaltende Mitarbeit aus, z.B. Tätigkeiten, die sich in der technischen Realisation des Programmes erschöpfen und ohne inhaltlichen Einfluss darauf bleiben.
Das Urteil ist eine wesentliche Hürde bei arbeitsrechtlichen Statusklagen. Die Wahrscheinlichkeit, vor Gericht zu obsiegen, sinkt damit für Mitarbeiter/innen, die programmgestaltend arbeiten, das heißt ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen oder ihre individuelle künstlerische Befähigung in das Programm einbringen.
Eine zweite Hürde bilden mögliche finanzielle Nachteile bei einer erfolgreichen Statusklage. Liegen Honorare wesentlich über den Löhnen von Festangestellten, so drohen die unterlegenen Sender mit teils horrenden Rückzahlungsforderungen.
Doch nicht nur juristische Gründe sorgten dafür, dass sich die Zahl der Statusklagen seit den 80er Jahren in Grenzen hielt.
Im Zuge der Ausbreitung entgarantierter Arbeitsverhältnisse in Deutschland empfinden viele Freie ihren Status als Normalität. Einige schätzen zudem die Möglichkeit der Kombination aus (langweiligem) Job beim Rundfunk und (meist interessanteren) Projekten außerhalb. Andere wiederum verteilen ihre Arbeitskraft auf mehrere Sender. Das verringert den Grad der Bindung an ein Unternehmen, erhöht die Gleichgültigkeit gegenüber den eigenen Rechten und schafft allgemein gesagt ein "Tagelöhner" - Bewusstsein. Nicht zuletzt kommt es dem Wunsch oder der Notwendigkeit individueller Zeitgestaltung entgegen, Schichten kurzfristig abgeben zu können oder zu tauschen. Bei Festangestellten herrscht zwar ebenfalls eine gewisse Flexibilität, insbesondere bei Teilzeit, wo ein Einspruch des Arbeitgebers gegen Nebentätigkeiten in der Regel nicht begründbar ist. Dennoch wirkt die zumindest auf dem Papier garantierte Unabhängigkeit und Nichtgebundenheit von freier Mitarbeit für Einige attraktiv.
Zum positiven Wunsch nach Beibehaltung des Status quo gesellen sich negativ besetzte Motive, die die Hemmschwelle erhöhen, sich für eigene Rechte stark zu machen. Kurz gesagt herrscht in einigen Teilen des öffentlichen Runkfunks ein Betriebsklima geprägt von Neid und Angst gepaart mit dem Gefühl mangelnder Wertschätzung. Beim Auslandssender Deutsche Welle kommt verschärfend hinzu, dass freie Mitarbeiter/innen aus Fremdsprachenredaktionen häufig an ihre jeweilige Muttersprache gebunden sind und ein Wechsel zu anderen (deutschsprachigen) Sendern dadurch schwierig oder unmöglich ist. Wo im Rahmen der #MeToo - Kampagne bei öffentlich-rechtlichen Sendern sexuelle und sexistische Übergriffe ans Licht kommen, ist die Kritik an schwerwiegenden strukturellen Problemen nicht fern [1]. Durch eine dezentrale Organisation wächst Abteilungsleitern und -leiterinnen Macht zu, die zuweilen ins Autoritäre umschlägt und despotische Formen annimmt [2]. Ohne nennenswertes Anrecht auf eine verlässliche Anzahl von Schichten sind freie Mitarbeiter/innen existentiell abhängig von der Vergabe von Arbeitseinsätzen und stehen unter verstärktem Anpassungsdruck, insbesondere wenn nicht nur die Rekrutierung, sondern auch die Disposition freier Kolleg/innen in der Hand der Chefs liegt.
Die geschilderten Motive prägen einen Großteil der "Freien". Sie spielen und spielten der über eine lange Zeit nicht widersprochenen Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen im öffentlich – rechtlichen Rundfunk in die Hände. Besonders die Deutsche Welle, deren Stellen- und Haushaltsplan Regierungssache ist und vom Bundestag genehmigt werden muss, tat sich hervor, freie Mitarbeit als vorherrschendes Modell in der Personalpolitik zu etablieren.
Nimmt man die Personalkennziffern der DW unter die Lupe, fällt auf, dass die Anzahl der Planstellen seit 1994 von ca. 2134 auf derzeit 1212 reduziert wurden. In der selben Zeit stiegen die Honorarzahlungen, verdoppelten sich beispielsweise zwischen 2005 und 2015. Da die real bezahlten Honorare bis auf Ausnahmen nicht tariflich angehoben wurden, bildet sich im Anstieg der Gesamtsumme der Honorare keine finanzielle Verbesserung für freie Mitarbeiter/innen ab, sondern der quantitative Abbau von festen Arbeitsplätzen zugunsten freier Beschäftigung. Ende 2016 betrug der Anteil freier Mitarbeit umgerechnet auf Vollzeitkräfte 48,5% aller Beschäftigten. Berücksichtigt man, dass bei den fest Beschäftigten auf ca. 1000 Unbefristete ca. 400 befristet Beschäftigte kommen (mit leicht steigender Tendenz), so ist deutlich erkennbar, dass die Deutsche Welle schwerpunktmäßig auf prekäre Beschäftigung setzt.
Es ist zweitrangig, ob diese Entwicklung mitsamt Begleitmusik aus Beteuerungen und sporadischen Schaukämpfen [3] von Politik und Geschäftsleitung bewusst geplant ist oder nicht. Unterm Strich verbilligt sie das Programm, ist bequem für die Führungsebene und wirkt nach innen disziplinierend:
Vergleicht man die heutige Situation mit der von 1974, so ist erschreckend, wie wenig sich seither getan hat. Die Legitimation freier Mitarbeit durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil im Jahr 1982 gilt nur für einen begrenzten Personenkreis. Demgegenüber verhält sich insbesondere die Deutsche Welle, als ob ihr mit der freien Mitarbeit ein über alle Berufsgruppen hinweg einsatzfähiges und zukunftsweisendes Instrument zur Verfügung stünde. Da Aufgabenplanung und Etat vom Bundestag bestätigt werden müssen, muss davon ausgegangen werden, dass die Sichtweise der Geschäftsleitung von der Politik unterstützt, wenn nicht sogar gefordert wird. Trotz Wissens um die Illegalität eines nicht geringen Teils der Beschäftigungsverhältnisse bei der DW setzen sich Vertreter von Parteien - im Jahr 2018 mit Ausnahme von Grünen und Linken - über geltende Gesetze hinweg und tragen damit ihren Anteil zur Erosion von Glaubwürdigkeit in der Politik bei [4] .
Die Situation freier Mitarbeiter/innen bleibt derweil heikel. Regelmäßig auftretende Beschäftigungskrisen verteilen sich ungleichmäßig sowohl auf die Berufsgruppen, als auch auf einzelne Kolleg/innen. Das erschwert die Solidarisierung. In den letzten Jahren wird unter Spardruck [5] rationalisiert. Gleichzeitig verändern sich Berufsbilder durch technische Neuerungen. Wo ganze Berufe zu verschwinden drohen, verblassen im Bewusstsein der betroffenen Freien die positiven Aspekte von Flexibilität und Ungebundenheit und weichen der Sorge um Verlust von Arbeitsmöglichkeiten.
Statusklagen werden daher seit einigen Jahren wieder verstärkt als Option gesehen, zunehmenden Schwankungen in der Beschäftigung oder gar der drohenden Abwicklung zu begegnen. Damit kehrt die eingangs beschriebene Situation wieder, diesmal beim Auslandsrundfunk DW: der Druck auf den Sender und verbleibende prekäre Mitarbeiter/innen wächst - eine Kettenreaktion ist nicht ausgeschlossen. Wäre es nicht an der Zeit, auf einen seit mehr als vierzig Jahren ungelösten Konflikt eine Antwort zu finden?
Gewerkschaften galten in den Augen vieler Medienschaffenden lange Zeit als bräsige Instanz, die sich in rituellen Tarifverhandlungsrunden erschöpfte, an deren Ende jeweils eine wohltemperierte Erhöhung der Gehälter wartete - allein für Festangestellte. Das zudem wie eine Monstranz vorgetragene Ideal von Festanstellung in Vollzeit wirkte und wirkt auf viele Freie abschreckend. Spätestens mit Eintritt ins Rentenalter bemerken sie allerdings, dass die finanziellen Unterschiede zwischen freier Mitarbeit und Festanstellung gravierend sind: Man muss sich freie Mitarbeit leisten können oder ihre sozialen Folgen verdrängen. Und: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vermissen Freie die Instrumente tarifvertraglicher Regelungen, die bei Festangestellten gelten.
Solange die Arbeitgeber nicht bereit sind, den meist langjährig beschäftigten freien Mitarbeiter/innen eine Perspektive zu bieten, bleibt Freien zur Zeit lediglich, Beratung aufzusuchen, ihre Chancen auf Festanstellung prüfen zu lassen und womöglich die Arbeitsgerichte zu bemühen. In der Regel gewinnen insbesondere nicht programmgestaltende Mitarbeiter/innen die Klagen. Die personalpolitischen Spielräume der Arbeitgeber werden enger.
Gewerkschaften wie ver.di fällt zunehmend eine wichtige Rolle zu, auch im bisher gewerkschaftlich nicht gut organisierten Medienbereich. Zum einen bieten sie Rechtschutz und die nötige juristische Kompetenz und Beratung. Zum anderen bilden ihre Tarifausschüsse eine Schnittstelle zu den Beschäftigten, können deren Bedürfnisse artikulieren und Ideen entwickeln, wie unter anderem mit dem beschriebenen Konflikt konstruktiv umgegangen werden kann. Die Mitgliederzahlen gehen nach oben. Vor allem freie Mitarbeiter/innen sorgen für Input.
Das könnte mittelfristig Folgen für Festangestellte wie für Freie haben. Wie bereits aufgezeigt liefert freie Mitarbeit durchaus einen Fundus an positiven Erfahrungen. Daraus können wertvolle Anstöße gewonnen werden, die für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer interessant sind. Erweiterte Zeitkonten, Kooperation der ARD-Anstalten untereinander bei der Aufteilung der Arbeitszeit und Schaffung der technischen Voraussetzungen dafür, zeitweilige Unterbrechung oder Reduzierung der Tätigkeit, (zeitweilige) Aufstockung des Teilzeitgrades, Tausch von Diensten, Bereitschaftszeiten und ein flixibles Vergütungssystem, das dem Wandel der Arbeitswelt gerecht wird - all das schafft Flexibilität, ohne auf das fragwürdige Konstrukt der freien Mitarbeit zurückgreifen zu müssen.
Darüber hinaus sollten zumindest die wesentlichen Elemente des Manteltarifvertrags wie Rationalisierungsschutz, Fortbildung während der Arbeitszeit, Kontinuität von Verdienst und Beschäftigung, Kündigungsschutz, Bezahlung im Krankheitsfall oder Altersversorgung für alle gelten, ergo auch für Freie. Die 12A - Tarifverträge müssen dringend entsprechend angepasst werden. Und: Freie brauchen eine Vertretung im Personalrat, damit die Einhaltung ihrer Rechte jenseits von Arbeitsgerichten überprüft und durchgesetzt werden kann. Alles andere hieße - und heißt -, "Freie" zu Mitarbeiter/innen zweiter Klasse zu degradieren.
Es spricht vieles dafür, die Augenwischerei zu beenden, mit der der Einsatz freier Mitarbeiter/innen bisher betrieben und legitimiert wird. Die genehmigten Planstellen der DW und vermutlich auch anderer ARD-Anstalten spiegeln in keiner Weise den tatsächlichen Bedarf an Arbeitskräften wider. Viele programmgestaltende Freie sind so lange im Dienst, dass das Argument "Abwechslungsbedürfnis" sichtlich ein Vorwand ist. Bei der DW sind im nicht programmgestaltenden Bereich je nach Betrachtungsweise (absolute Anzahl oder Vollzeitäquivalente) 41 bis 55 Prozent frei beschäftigt - jede/r einzelne hätte gute Aussichten, sich auf eine feste Stelle einzuklagen.
Der staatlich und über Gremien legitimierten Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten muss ein Ende bereitet werden. Ein umfassender Wandel steht in weiten Teilen noch aus, positive Ansätze aber finden sich bei einigen ARD-Anstalten. So wurden zumindest für den Kreis der Nichtprogrammgestaltenden Wege gefunden, die langwierige Klagen ersparen sollen.
Eine rechtlich akkurate Lösung handelten die Tarifpartner beim Bayerischen Rundfunk aus. Dort gelten für einen begrenzten Personenkreis nicht programmgestaltender Gagenempfänger weite Teile des Manteltarifvertrags, sie sind mithin fest angestellt. Ein Überleitungstarifvertrag verknüpft tarifvertragliche Rechte mit einem gerichtlichen Vergleich. Dadurch erhält der Sender im Gegenzug Rechtssicherheit.
Beim rbb wurde für einen in etwa vergleichbaren Personenkreis eine Beschäftigungs- und Honorargarantie erzielt. Zudem gelten einige wesentliche Rechte des Manteltarifvertrags für diejenigen, die unter diesen Bestandsschutztarifvertrag fallen. Es gilt aber nicht der Manteltarifvertrag als solcher. Es besteht keine Rechtssicherheit über den Status der Kolleg/innen, die weiterhin in freier Mitarbeit tätig sind.
Das selbe trifft auch für das Verhandlungsergebnis beim SWR zu. Dort sollen zukünftig alle "Freien" nach einer bestimmten Zeit (6 Jahre bei Programmgestaltenden, sonst 2 Jahre) eine Beschäftigungsgarantie auf hohem Niveau erhalten. Durch die 2- bzw. 6-Jahresgrenze und eine geringere Bezahlung für Berufseinsteiger ist zwar die Gefahr gegeben, dass beim SWR ein neuer prekärer Sektor entsteht, aktuell berichten die Kolleginnen und Kollegen aber davon, dass die Lösung gut funktioniert.
Und bei der DW? Hier prägt die bisherige Blockadehaltung der Geschäftsleitung das Geschehen. Von ver.di liegt ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf auf dem Tisch, der sich an einer rechtssicheren Lösung orientiert. Davon will die DW nichts wissen, verweist auf fehlende Planstellen. Derweil verliert sie eine Statusklage nach der anderen. Aussitzen, Schweigen, Vertagen - eine Strategie, der ein baldiges Ende zu wünschen ist.
P.S.: Der Artikel wurde geschrieben im Jahr 2018. Mittlerweile hat die Politik dafür gesorgt, dass mehr Planstellen für die DW geschaffen wurden. Sie reichen angesichts der wachsenden Ausgaben bei weitem nicht. Dennoch zeigt sich, dass gewerkschaftlicher Druck wirkt.
KB 14.12.2021
Aktualisiert 6.5.2024
[1] Im Jahr 2018 wurden beim größten ARD-Sender WDR Fälle von sexuellem Missbrauch aufgedeckt. In einem Abschlussbericht schreibt die als externe Prüferin eingesetzte frühere EU-Kommissarin und Gewerkschafterin Monika Wulf-Mathies „dass das Thema sexuelle Belästigung die Spitze des Eisbergs ist, hinter dem sich Machtmissbrauch, Diskriminierungserfahrung, aber auch nur eine generelle Unzufriedenheit oder ein Unbehagen mit dem Betriebsklima verbergen.“
[3] 2000 lieferten sich der Intendant der DW und der Beauftragte für Kultur und Medien öffentlich Wortgefechte. Anlass war ein von der damaligen rot-grünen Koalition geplanter finanzieller Aderlass. In den folgenden Jahren stieg die Anzahl der Freien kräftig an bei gleichzeitigem Abbau fester Arbeitsplätze: Die DW bietet damit ein Paradebeispiel dafür, wie summa summarum die Doktrin des schlanken Staates auf dem Rücken der Mitarbeiterschaft umgesetzt werden konnte.
[4] Siehe Bundestagsdebatte zum Haushalt der DW am 28.6.2018 sowie die vorangegangenen Beratungen zur Aufgabenplanung im Ausschuss für Kultur und Medien.
[5] Im Rahmen der ARD-Strukturreform sollen Personalkosten vor allem in Verwaltung und Produktion abgebaut werden. Umschulungen und Fortbildung sind essentiell gerade in diesen Bereichen, für Freie aber nicht vorgesehen und wenn, dann meist in (unbezahlter) Freizeit. Der DW ist der Spardruck unter anderem durch den Parlamentsvorbehalt immanent.