Homeoffice
Homeoffice ist mehr als mobiles Arbeiten: Das wird immer deutlicher, je mehr und je länger von zuhause gearbeitet wird. Eine wichtige Gesetzeslücke wurde nun geschlossen, § 8 Sozialgesetzbuch VII Abs. 1 folgendermaßen ergänzt:
„Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“
Zudem wurde § 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII um eine Nummer 2a erweitert:
„Das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten nach Nummer 2a fremde Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird“.
Bisher waren solche Wege im Homeoffice abseits vom Schreibtisch nicht unfallversichert.
Beschäftigte warten nun darauf, dass weitere Lücken geschlossen werden. Dazu bedarf es Regelungen, entweder durch Gesetze oder durch Tarifverträge. Solange Homeoffice nicht definiert ist bzw. von vielen Arbeitgebern als eine Sonderform des mobilen Arbeitens betrachtet wird, bedeutet das letztendlich ein Aushebelung gesetzlicher Grundlagen, z.B. beim Arbeitsschutz. Verantwortung verschiebt sich in Richtung Arbeitnehmer, ohne dass ein finanzieller Ausgleich geschaffen wird. Das betrifft insbesondere Ausstattung, Arbeitsschutz und Arbeitszeiten:
- Ausstattung: Häufig kommen private Arbeitsmittel zum Einsatz, obwohl dies Sache des Arbeitgebers ist.
- Arbeitsschutz muss auch im Homeoffice gewährleistet sein. Die Bedingungen dafür zu schaffen liegt (auch) in der Verantwortung der Arbeitgeber.
- Arbeitszeiten dürfen nicht ausufern.