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Freie in den Personalrat!

Freie in den Personalrat!

Bereits seit Sommer 2020 arbeiten Mitarbeiter*innen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (kurz BMI) an einer Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Dabei geht es auch um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Freie künftig in den Personalräten der Deutschen Welle vertreten sein werden. Bisher ist das nicht der Fall. Bei der Deutschen Welle waren Freie bei der Personalratswahl im Mai 2020 nicht wahlberechtigt. 

Einem ersten Referentenentwurf folgte nun am 16.12.2020 ein veränderter Kabinettsentwurf. Dieser enthält Verbesserungen für Freie bei der DW. So werden Freie, die unter die Regelung des "Tarifvertrages arbeitnehmerähnliche Personen" fallen, zukünftig ebenso wie Festangestellte als "Beschäftigte" betrachtet, die in Personalräten vertreten sind. Allerdings mit einer Einschränkung: Kolleg*innen, die "wesentlich programmgestaltend" sind, werden weiterhin von der Vertretung ausgeschlossen. Eine ähnliche Regelung gibt es beim ZDF, das unter das Landespersonalvertretungsgestz von Rheinland-Pfalz fällt. Den ausgeschlossenen Kolleg*innen bleibt in Zukunft möglicherweise lediglich die Vertretung nach dem kürzlich erlassenen "Freienstatut"  des Intendanten, das jedoch keinerlei echte Mitbestimmung ermöglicht. 

Noch ist die Novelle nicht vom Bundestag beschlossen. Einige Gewerkschaften haben umfassende Stellungnahmen verfasst. Dabei werden die jeweiligen Interessensschwerpunkte deutlich. Der Deutsche Journalistenverband kritisiert wie der DGB den Ausschluss eines Teils der Journalisten und Journalistinnen aus der Mitbestimmung. Der DGB kritisiert darüber hinaus dezidiert Einschränkungen beim Einigungsverfahren. So sollen laut dem Gesetzentwurf z.B. Vorschläge der Einigungsstelle bei wichtigen Fragen wie der Eingruppierung lediglich empfehlenden Chrakter besitzen. 
Dagegen sind vom Deutschen Beamtenbund, dem auch der bei der DW aktive VRFF zugehört, andere Töne zu hören: Seine erste Stellungnahme enthält den Vorschlag, im Namen der "Rundfunkfreiheit"  "wesentlich Programmgestaltende" von der Mitbestimmung auszuschließen. Gleichzeitig setzt sich der Beamtenbund aber wie der DGB für verbesserte Mitbestimmung in Entgeltfragen ein.

Die Novelle hat Auswirkung für alle ARD-Anstalten, die nicht unter Landespersonalvertretungsgesetze fallen. Das sind neben der Deutschen Welle der NDR, Deutschlandradio, rbb und MDR.

Am 1.1.2021 wurde der Entwurf an den Bundesrat übermittelt.