Zunächst werden die Interessen der Mitglieder evaluiert, zum Beispiel durch Fragebögen. Die Forderungen werden von der Tarifkommission ausformuliert und gelangen so in die Tarifverhandlungen. Im Falle der Nichteinigung muss den gewerkschaftlichen Forderungen durch geeignete Mßnahmen Nachdruck verliehen werden. Das kann sein: Streik, aber auch Drohung mit Klagen in dem Fall, dass der Arbeitgeber gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt (dies ist in der Regel der Fall bei einem Großteil der "frei" Beschäftigten bei der DW).