Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (also der DW) und der Arbeitnehmervertretung, also den Gewerkschaften. In Tarifverträgen können geregelt werden:
Fragen der Ausbildung, der Vergütung, Weiterbildung, Urlaub, Sonderzahlungen oder auch Fragen wie Festanstellung von (Schein-) Freien. Was verhandelt wird, wird auf Mitgliederversammlungen diskutiert.