Verträge und Dienstanweisungen ALT

06.11.2018

Rechts die Verträge und Dienstanweisungen, die bis September 2017 gültig waren.

    1. TVAP: Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen
      - §1 wer zählt dazu, wer nicht? §2 Wirtschaftliche Abhängigkeit, §3 soziale Schutzbedürftigkeit
      - §4 Beginn und Ende des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses
      - §5 Prognose, Definition Beschäftigungsjahre und -Tage usw.
      - §7 wesentliche Einschränkung der Tätigkeit / §8 Ergänzungsanspruch
      - §9 Beendigung der Tätigkeit
      - §10 Mitteilungsfristen
      - §11 Übergangsgeld ("Abfindung")
      - §12 Ausfalljahre, § 13 Ruhen des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses
      - §14 Schutz älterer Mitarbeiter ("Abfindungszahlungen")
      - §15 Außerordentliche Kündigung
      - §16ff Honorarrahmenverträge
      - §21ff Schlussbestimmungen

    2. Anlage 1 zum TVAP: wen wertet die DW als programmgestaltend?

    3. Durchführungstarifvertrag Nr 1: Urlaubstarifvertrag

    4. Durchführungstarifvertrag Nr 2: Krankheitsfall

    5. Durchführungstarifvertrag Nr 3: Altersunterstützung

    6. Durchführungstarifvertrag Nr 4: Schwangerschaft

    7. Tarifvereinbarung über die Gewährung eines steuer- und sozialversicherungsfreien Kinderbetreuungszuschusses für arbeitnehmerähnliche
      Personen der Deutschen Welle

    8. Honorartarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen
      -§1ff Geltungsbereich, Leistungsarten
      -§5 Minutenhonorar
      -§6 Pauschalhonorar
      -§7 Ausfallhonorar
      -§8 Zeitzuschlag
      - Anlage: Leistungsarten, Kennziffern und Mindeshonorar

    9. Dienstanweisung Honorarrahmen
      - hier werden neben den im Honorartarifvertrag gemachten Angaben auch die Höchsthonorare vermerkt, neben weiteren Angaben zu Programmgestaltung, Zuschlagspflichtigkeit, Selbstständigkeit
      - Anlage: Leistungsarten, Honorarrahmen,...

    10. Neufassung Honorarbedingungen für Urheber: Nutzungsrechte usw.: siehe DW-Handbuch im Confluence

    11. Honorarbedingungen für Mitwirkende und sonstige freie Mitarbeiter: siehe DW-Handbuch im Confluence
      - hier wird genau festgelegt, wo, wie und wann freie Mitarbeiter*innen ihre Leistungen zu erbringen haben
      - Rechteeinräumung Verwertung

    12. Dienstanweisung Freie Mitarbeit: siehe DW-Handbuch im Confluence
      - teils deckungsgleich mit dem TVAP, gibt konkrete Handlungsanweisungen zur Umsetzung. Erwähnt explizit das Ziel der DW, die gerichtliche  Durchsetzung von Festanstellung mit Hilfe bestimmter Maßnahmen zu vermeiden durch geringen Grad an Weisungsabhängigkeit, Einhaltung von Prognosegrenzen, befristete Honorar-Rahmenverträge.

    13. Dienstanweisung über den Einsatz von Arbeitnehmern und Versorgungsempfängern
      als freie Mitarbeiter bei der Deutschen Welle: siehe DW-Handbuch im Confluence
      - §1 Arbeitnehmer und §3 Versorgungsempfänger dürfen nur in Ausnahmefällen als Freie beschäftigt werden
      - §4Angestellte anderer ARD- oder ZDF-Anstalten erhalten 50% des Honorarsatzes

    14. Reisekostenordnung der Deutschen Welle für Freie Mitarbeiter siehe DW-Handbuch im Confluence

    15. Verhaltenskodex für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Welle siehe DW-Handbuch im Confluence

    16. Altersversorgung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DW
      -Freie Mitarbeiter*innen können sich bei der Pensionskasse Rundfunk versichern. Die DW zahlt die Hälfte des Beitrages. Anmeldung und Info: http://www.pensionskasse-rundfunk.de/
      - Freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutschen Welle können sich auch beim
      Presseversorgungswerk versichern. Auch hier beteiligt sich die DW an der Beitragszahlung.
      Nähere Informationen dazu sind im Internet abrufbar unter:  www.presse-versorgung.de