Presseausweis 2023
Achtung: In Berlin bieten wir im Jahr 2023 wieder unsere Presseausweisaktion an.
Am 31.10.2023 und 21.11.2023 könnt ihr an unserem Infostand im Foyer Voltastr. 6 zwischen 9 und 14 Uhr eure Presseausweise für das Jahr 2023 beantragen!
An diesen Tagen nicht da? Dann gelten weiterhin die...
6 Schritte zu eurem Presseausweis
- Antrag ausfüllen
- als Nichtmitglied von ver.di: 80 € auf das im Antrag angegebene Konto überweisen (für Mitglieder ist der Ausweis kostenlos)
- Nachweis journalistische Tätigkeit beifügen (was als Nachweis gilt, steht unten bzw. im Merkblatt nebenan)
- Bei Erstantrag (auch bei Lücken in den Vorjahren) gültiges Passbild beifügen - das entfällt bei Folgeanträgen
- Nur falls ihr PKW-Schild "Presse" benötigt: bitte auf Antrag ankreuzen und 10€ an das im Antrag angegebene Konto überweisen - das gilt für ver.di-Mitglieder ebenso wie für Nichtmitglieder
- Unbedingt unterschreiben und per Post (nicht per E-Mail!) schicken an die auf dem Antrag angegebene Adresse bzw. an:
Berlin
Schneller geht es, wenn ihr Antrag und Unterlagen direkt bei ver.di abgebt
Hinweis: Für alle Fragen rund um die ver.di-Mitgliedschaft (Eintritt, Beitrag, Leistungen, Wechsel, etc.) ist der ver.di-Service unter service.bb@verdi.de, Tel. (030) 88666 erreichbar.
Weitere Informationen hier
Hier der Antrag für Berlin:
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Bonn
ver.di NRW
Presseausweise
Karstraße 123 - 127
40210 Düsseldorf
Bearbeitung erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen und - bei Nichtmitgliedern - der überwiesenen Pauschale.
Hier der Antrag für Bonn:
Viel Erfolg bei eurer Arbeit!
Nachweis Pressetätigkeit
Festangestellte JournalistI*innen
- Vorlage eines Redakteursvertrages ( + aktuelle Gehaltsbescheinigung, wenn der Vertrag älter als sechs Monate ist)
oder - aktuelle Bescheinigung der Chefredaktion, der Rundfunkanstalt bzw. des Arbeitgebers, in der das Vertragsverhältnis als festangestellte/r hauptberufliche/r Journalist/in bestätigt wird sowie ein aktueller Gehaltsnachweis.
Freiberufliche Journalist*innen
- am einfachsten durch Vorlage der Honorarabrechnungen der letzten drei Monate, oder:
- Vorlage der KSK-Bescheinigung unter Angabe der persönlichen Kennziffer, oder
- Vorlage von Vertragsvereinbarungen über ständige Mitarbeit als Journalist*in bei Rundfunkanstalten, oder
- Pauschalistenverträge, jeweils mit präzisen Angaben über Aufwand und Entschädigung.
Volontär*innen
- durch Vorlage ihres Vertrages bzw. einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers.
Student*innen
- Vorlage der Immatrikulation (REGELSTUDIENZEIT) in einem journalistischen Studiengang bzw. einer Filmhochschule und die Bescheinigung des Instituts, dass sie für ihre Ausbildung oder ihre studienbegleitende journalistische Tätigkeit einen Presseausweis benötigen.
Kameraleute
- Nachweis Tätigkeit in der tagesaktuellen Berichterstattung