Presseausweis 2025

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Presseausweis 2024
21.11.2024

6 Schritte zu eurem Presseausweis

  1. Antrag ausfüllen
  2. als Nichtmitglied von ver.di: 99 € auf das im Antrag angegebene Konto überweisen (für Mitglieder ist der Ausweis kostenlos)
  3. Nachweis journalistische Tätigkeit beifügen (was als Nachweis gilt, steht unten bzw. im Merkblatt nebenan)
  4. Bei Erstantrag (auch bei Lücken in den Vorjahren) gültiges Passbild beifügen - das entfällt bei Folgeanträgen
  5. Nur falls ihr PKW-Schild "Presse" benötigt: bitte auf Antrag ankreuzen und 12,50 € an das im Antrag angegebene Konto überweisen - das gilt für ver.di-Mitglieder ebenso wie für Nichtmitglieder
  6. Unbedingt unterschreiben und per Post (nicht per E-Mail!) schicken an die auf dem Antrag angegebene Adresse bzw. an:

    Berlin

    Schneller geht es, wenn ihr Antrag und Unterlagen direkt bei ver.di abgebt 


    Hier der Antrag für Berlin:

 

 

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Bonn

Team Presseausweise
0211 61824-414

presseausweise.nrw@verdi.dever.di LBZ NRW

Karlstr. 123-127
40210 Düsseldorf
Telefonische Erreichbarkeit:

Montag und Dienstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 12.00 Uhr

Hier der Antrag für Bonn:

 

Viel Erfolg bei eurer Arbeit!

 

 

Nachweis Pressetätigkeit

Festangestellte JournalistI*innen

  • Vorlage eines Redakteursvertrages ( + aktuelle Gehaltsbescheinigung, wenn der Vertrag älter als sechs Monate ist)
    oder
  • aktuelle Bescheinigung der Chefredaktion, der Rundfunkanstalt bzw. des Arbeitgebers, in der das Vertragsverhältnis als festangestellte/r hauptberufliche/r Journalist/in bestätigt wird sowie ein aktueller Gehaltsnachweis.


Freiberufliche Journalist*innen

  • am einfachsten durch Vorlage der Honorarabrechnungen der letzten drei Monate, oder:

  • Vorlage der KSK-Bescheinigung unter Angabe der persönlichen Kennziffer, oder
  • Vorlage von Vertragsvereinbarungen über ständige Mitarbeit als Journalist*in bei Rundfunkanstalten, oder
  • Pauschalistenverträge, jeweils mit präzisen Angaben über Aufwand und Entschädigung.

Volontär*innen

  • durch Vorlage ihres Vertrages bzw. einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers.

Student*innen

  • Vorlage der Immatrikulation (REGELSTUDIENZEIT) in einem journalistischen Studiengang bzw. einer Filmhochschule und die Bescheinigung des Instituts, dass sie für ihre Ausbildung oder ihre studienbegleitende journalistische Tätigkeit einen Presseausweis benötigen.

Kameraleute

  • Nachweis Tätigkeit in der tagesaktuellen Berichterstattung