Corona-Krise à la DW

07.08.2020

Welche Maßnahmen hat die DW im Zuge der Coroana-Pandemie bisher ergriffen? Wie stehen feste und freie Mitarbeiter*innen in finanzieller Hinsicht da? 

Und: Welche weiter gehenden Forderungen sind möglicherweise zu stellen? Dazu seid ihr als Beschäftigte gefragt! Organisiert euch, sprecht uns an! Solidarität und  gemeinsames Vorgehen mit Kolleg*innen sind in Zeiten einer Krise wichtiger denn je, damit die Interessen von freien und festen Arbeitnehmer*innen angemessen respektiert werden!

Bisherige Forderungen findet ihr im Anschluss an die folgende Aufstellung.

Die vorgestellten Maßnahmen der DW wurden für Mai aktualisiert: Und sie verheißen nichts Gutes!

 

  • Bei Schwangerschaft

    Möglichst Arbeit im Homeoffice. Gehalt bzw. Honorare werden in Abwesenheit weiter in gezahlt.

    Aus gewerkschaftlicher Sicht: Diese Regelung muss auf andere Risikogruppen ausgeweitet werden! Beispiel rbb: Dort gibt entsprechende Regelungen. Sie werden beim rbb transparent kommuniziert!

     

  • Bei Krankheit

    ...Bitte zuhause bleiben!

    • Attest erst ab 8. Krankheitstag (gilt für Freie und Feste)
    • Sonderregelung für Freie: Bis zum 8. Krankheitstag bezahlt die Redaktion / Abteilung ein Ausfallhonorar i.H. von 50% desvereinbarten Honorars, maximal aber 200€
    • Für Freie: Übersteigt die Krankenzeit 7 Tage, so wird Krankengeldzuschuss nach Durchführungstarifvertrag bezahlt, ein eventuell bezahltes Ausfallhonorar wird gegengerechnet.

     

  • Bei Absage bereits vereinbarter Dienste / Standby-Dienste

    Ab Mai werden neben aktiven Diensten sogenannte StandbyDienste geplant. Das sind Schichten, mit denen sich freie oder feste Mitarbeiter*innen exklusiv für die DW zur Verfügung stellen. Die DW behält sich vor, aktive Schichten mit einer Ankündigungsfrist von einem Tag in Standby-Dienste umzuwandeln.

    Arbeitnehmer*innen: Gehalt wird unverändert weiter ausgezahlt. 

    Bis Ende April gilt: Freie Mitarbeiter*innen: Homeoffice wenn möglich, ansonsten Ausfallhonorar i.H. von 100% des vereinbarten Honorars.

    Ab Mai gilt: Für Standby-Dienste, die nicht abgerufen werden erhalten Freie nur ein Honorar in Höhe von 70% des üblicherweise vereinbarten Honorars, maximal aber 250 €. 

     

     

  • Bei Absage von Aufträgen (z.B. freie Autor*innen oder Kamera) bis Ende April 2020

    Führungskräfte versuchen in diesem Fall, andere Aufträge anzubieten (auch andere Redaktionen).

    Bereits erbrachte Teilleistungen für Beiträge, die mit mehreren Tagespauschalen kalkuliert waren, werden nach einer Abnahme honoriert.

    Für eine Teilleistung, die die DW nicht abnimmt, werden anteilig entsprechende Tagespauschalen   als   Ausfallhonorar   in   Höhe   von   100   %   des vereinbarten Honorars gezahlt.  

    Falls Dienste nicht eingeplant, aber voraussehbar waren, wird eine angemessene Anzahlung von Tagespauschalen als Ausfallhonorar gezahlt. Zugrunde gelegt wird durchschnittliche Anzahl der Einsatztage aus den letzten 6 Monaten. Das Ausfallhonorar bezieht sich auf 100% des tariflichen Mindesthonorars der jeweiligen Leistungsart.

     Dies gilt nur für Aufträge, die im Rahmen des Leistungsartenkatalogs abgerechnet werden, nicht für Fremdfirmen!

     

  • Tätigkeit außerhalb disponierter Dienste (freie Autor/innen oder Kameraleute) im Mai 2020

    Es werden Standby-Dienste vereinbart, deren Anzahl sich an den durchschnittlichen Einsatztagen der Monate November 2019 bis April 2020 orientiert. Es erfolgt Honorierung in Höhe von nur 70% des üblicherweise vereinbarten Honorars, maximal aber 250€.

    Übrigens: Kameraleute sind in der Regel nicht Programm gestaltend. Daher sind sie eigentlich fest anzustellen! Die Option einer Statusklage wäre zu erwägen.

     

  • Bei Kontakt mit Infizierten

    Bitte Sicherheitsmanagement der DW informieren! Ggf. erfolgt die Aufforderung, die DW 14 Tage lang nicht zu betreten.

    Arbeitnehmer*innen  und Freie nehmen Tätigkeit nach Möglichkeit aus dem Homeoffice wahr. Wenn dies nicht möglich ist, wird Gehalt bzw. 100% Ausfallhonorar für vereinbarte Dienste bezahlt.

     

  • Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet

    Das Sicherheitsmanagement legt ggf. fest, die DW 14 Tage lang nicht zu betreten. Arbeitnehmer*innen  und Freie nehmen Tätigkeit nach Möglichkeit aus dem Homeoffice wahr. Wenn dies nicht möglich ist, wird Gehalt bzw. 100% Ausfallhonorar für vereinbarte Dienste bezahlt.

     

  • Bei Kinderbetreuung

    In NRW und Berlin bieten Kitas und Schulen (dort insbesondere Klassenstufen 1 bis 6) für Personal kritischer Infrastruktur“ eine Notbetreuung an.

    Die Deutsche Welle ist mit ihrem Sendeauftrag als „kritische Infrastruktur“ anerkannt worden. DW-Mitarbeitende können daher unter bestimmten Voraussetzungen die Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung ihres/ihrer Kindes/Kinder in Anspruch nehmen.

    In Berlin müssen für die Beantragung der Notbetreuung beide Elternteile  (Ausnahme: Alleinerziehende) in definierten Berufen arbeiten, zu denen auch das betriebsnotwendige Personal der kritischen  Infrastruktur zählt.

    In Bonn oder Köln reicht es, wenn bereits ein Elternteil in einer Funktion der kritischen Infrastruktur tätig ist. Formulare sind bei der Abteilung Human Resources erhältlich. Die DW entscheidet im jeweiligen Fall, ob das Kriterium „Personal kritischer Infrastruktur“ erfüllt ist.

     Müssen Kinder zuhause betreut werden, bleiben ab April folgende Möglichkeiten:

    •  Homeoffice in Absprache mit Führungskräften
    • Fest Angestellte: Nutzung von Arbeitszeitkonten
    • Urlaub
    • Fest Angestellte: 5 Tage zusätzlichen Urlaub „erkaufen“, Kürzung pro Tag um 1/22 des Monatsgehaltes
    • Unbezahlte Arbeitsbefreiung

    Ab Mai gibt es zusätzlich die Möglichkeit von Sonderurlaub (gilt bis 30.6.2020):

    Bis zum 30.06.2020 gewährt die DW 10 Tage Sonderurlaub für den Fall eines Betreuungsengpasses. Dieser Sonderurlaub soll Härtefällen zu Gute kommen, also Mitarbeitenden denen wirklich keine an-dere Möglichkeit zur Verfügung steht. Der Anspruch gilt für Festeund Freie, wenn die entsprechende Gemeinschaftseinrichtung, wie Kindertagesstätte, Tagesgroßpflegestelle, Eltern-Kind-Initiative (o. ä.) oder Schule, in Reaktion auf die Ausbreitung von „COVID-19“ geschlossen hat, die von der Schließung betroffenen Kinder unter 12 Jahre alt sind, eine alternative Betreuung des Kindes bzw. der Kinder ansonsten nicht sichergestellt werden kann, und keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.Für den Zeitraum darf keineMöglichkeit des mobilen Arbeitens bestehen. Vor Inanspruchnahme des Sonderurlaubs müssen zudem mindestens 10 Tage Erholungsurlaubdes Jahres 2020 beantragt und abgenommen sein. Die erforderlichen Anträge gibt es im Intranet.

     

  • Bei Erkrankung von Kindern

    Festangestellte können bezahlte Arbeitsbefreiung für bis zu  3 Tage nehmen (ärztliches Attest, Nachweis, dass keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung steht).

    Bei gesetzlicher Krankenversicherung beseht die Möglichkeit, für die Pflege der Kinder (unter 12 Jahren) Kinderkrankengeld zu beantragen (bei Alleinerziehenden für bis zu 20 Arbeitstage pro Jahr; für mehrere Kinder gedeckelt auf 25 Tage pro Jahr bzw. 50 Tage bei Alleinerziehenden).

    Es besteht zudem das Angebot der DW, sich bei besonderen Problemen und Härten an die zuständigen Personalreferenten bzw. die Zuständigen des Bereichs Freie Mitarbeit der Abteilung Human Ressources zu wenden.

     

 

 

In ver.di DW organisierte Kolleg*innen haben weitergehende Forderungen:

  • Erweiterung der Möglichkeit der Arbeit im Home Office für weitere Risikogruppen. Nicht nur schwangere Mitarbeiterinnen sollten zuhause arbeiten können!
  • Die Beschäftigung für freie und befristet beschäftigte Mitarbeiter*innen muss gesichert werden. Es darf nicht zu Beendigungen und Einschränkungsmitteilungen von arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten bzw. zum Auslaufen von befristeten Verträgen kommen!
  • Für arbeitnehmerähnliche Personen sollen die Honorare für mindestens drei Monate nach dem durchschnittlichen Einkommen 100% weitergezahlt werden, unabhängig von den möglichen Einsätzen!
  • Arbeitnehmerähnliche Personen, die vor der Corona-Krise sozial schutzbedürftig und wirtschaftlich abhängig gewesen sind im Sinne des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen dürfen die Schutzbedürftigkeit auch bei weniger oder ausbleibender Beschäftigung durch die DW nicht verlieren!
  • Transparenz bei der Schichtenverteilung für Freie in den Redaktionen und Abteilungen!
  • Auch in Bonn soll Vertreter*innen der freien Mitarbeiter*innen die Möglichkeit an der Beteiligung im Notfallteam gewährt werden, um evtl. Probleme bei den Arbeitsbedingungen durch die Corona-Krise anzuzeigen und zeitnah beseitigen zu können!
  • Zügige Fortsetzung der Tarifverhandlungen!
  • Umsetzung der in einem Eckpunktepapier bereits getroffenen Vereinbarungen zur aktuellen, noch nicht abgeschlossenen Tarifrunde: Krankengeld für Freie ab dem ersten Tag, Erhöhung wie im Eckpunktepapier notiert, Jobticket und Festbetragerhöhung 50€ für Auszubildende, usw!
  • Darüber hinaus muss wie verabredet über eine soziale Komponente für untere und mittlere Einkommen verhandelt werden, es darf keinerlei Verschlechterung geben bei Zuschlägen, Krankentage müssen als Beschäftigungstage im Sinne des TVAP anerkannt werden!

 

Frei oder fest Beschäftigte bei der DW dürfen auch weiterhin nicht zu den Leidtragenden der Corona-Krise werden. Das Geld für die Umsetzung ist da. In einem Schreiben der für Kultur zuständigen Staatsministerin Monika Grütters an den Intendanten vom 7.4.2020 heißt es:

"Mein Haus wird so weit wie möglich keine Gelder zurückfordern, die bereits angewiesen undfür das jeweilige Vorhaben eingesetzt worden sind, auch wenn Projekte nun nicht mehr wie geplant stattfinden können."

Dass dieses Geld effizient investiert wird, gab der Intendant der DW in einem Interview des Medienmagazins bei Radio eins am 18.4. 2020 bekannt: Im März hat die DW über 1,1 Milliarden digitale Nutzerzugriffe erreicht. Wir schließen uns dieser Freude an und sehen daher auch Grund, nun die Kosten der Corona-Krise auf dem Rücken der freien Mitarbeiter*innen auszutragen!