Service und Beratungsangebote von ver.di

24.10.2018

Verlängerung / Neuausstellung Presseausweise:

Standort Berlin

Wer unsere beiden Termine in Berlin verpasst hat, kann sich online an ver.di wenden:

https://dju.verdi.de/service/presseausweis

Bei Verlängerung ist außer der Vorlage des Hausausweises nichts Weiteres erforderlich. Bei einem Neuantrag werden eine Arbeitsbestätigung im  journalistischen Bereich und ein Pass-Foto benötigt.

Natürlich werden auch Anträge von Beschäftigten bearbeitet, die (noch) nicht Mitglied bei ver.di sind. Dann ist allerdings ein Nachweis der journalistischen Tätigkeit erforderlich. Bitte rechtzeitig von der Personalverwaltung ausstellen lassen. Außerdem wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 80€ fällig, der sofort zu begleichen ist. Der Preis für ein  Pkw-Presseschild beträgt für alle 10€.

Standort Bonn

Einige von Euch werden bereits die aktuellen DJU- bzw. ver.di-Presseausweisanträge für 2019 im Briefkasten gefunden haben. Der ver.di-Betriebsverband wird auch in diesem Jahr wieder einen 'Presseausweistag' mit Stand in oder an der DW organisieren und rechtzeitig bekannt machen.

Wer bereits jetzt seine DJU- bzw. ver.di-Antragsunterlagen für 2019 zusammen hat bzw. seinen Antrag über ver.di stellen möchte, kann Antrag und die Belege der journalistischen Tätigkeit gerne auch per Hauspost an Christian Hoppe zur Weiterleitung nach Düsseldorf zum NRW-Landesbezirk (am besten in verschlossenem Umschlag und deutlichem Zweckvermerk auf diesem - Datenschutzgründe!)schicken. Einmal wöchentlich werden diese Anträge gesammelt von Christian Hoppe weiter geschickt. So spart Ihr Euch das Porto und den Weg zum Briefkasten.

 

 Wer den aktuellen Antrag und die dazu ausgewiesenen Erläuterungen im Internet abrufen möchte kann dies bequem unter https://dju.verdi.de/service/presseausweis tun.

 

weitere Serviceangebote von ver.di / ver.di bei der DW:

Freizeitunfallbeihilfe

seit dem 1. Juli 2018 werden neue Regelungen in der Freizeitunfall-Leistung umgesetzt:
der Gewerkschaftrat hat Änderungen im Leistungsumfang der Freizeitunfallbeihilfe beschlossen. Ab dem 1. Juli 2018 ist die Höhe des Krankenhaus-Tagegeldes nicht mehr vom ver.di-Monatsbeitrag abhängig, sondern beträgt ab diesem Stichtag pauschal 25 € pro Tag. Damit einher geht der Wegfall der bisherigen Invaliditäts- und Todesfall-Leistung.
Hintergrund für die Veränderung ist, dass die Zahl der Beantragung dieser beiden Leistungen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. Nur wenige Mitglieder haben davon profitiert, deshalb werden diese Leistungen zugunsten des pauschalen Krankenhaustagegeldes zukünftig wegfallen.
Wie bisher wird das Tagegeld ab einem 48-stündigen Krankenhaus-Aufenthalt gezahlt und ist auf maximal 30 Tage begrenzt. Voraussetzungen für die Auszahlung der Freizeitunfall-Leistung sind u.a. eine mindestens 6 Monate bestehende, ungekündigte Mitgliedschaft und die satzungsgemäße Beitragszahlung. Freizeitunfälle, die bis einschließlich 30.06.2018 auftreten, werden nach den Altregelungen bearbeitet.
Auch das ist neu: Um die Leistung bekannter zu machen (und damit die Mitgliederbindung zu verbessern), erhalten Mitglieder, die seit dem 1.1.2018 in ver.di eingetreten sind, 6 Monate nach ihrem Eintritt mit gesondertem Schreiben eine Freizeitunfall-Police und die Beihilfeordnung, ergänzt um weitere Informationen zu ver.di und der Mitgliedschaft.

Lohnsteuerservice

Mietrechtsberatung

Erwerbslosenberatung

Arbeitszeugnisberatung

 

Beratung und Kontakt für Mitarbeiter/innen bei der DW